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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kreta Reisen - kreta.com GmbH & Co. KG

Allgemeines

1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung

Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung/Rechnung zustande. Auf dem Postwege oder per Email. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Mit Bestätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). e) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
Die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben, z. B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises (bei Ferienwohnungen, Häusern, Villen = 30%; bei Gruppenreisen = 40%), zuzüglich der Prämie für eine eventuell gebuchte Reiseversicherung fällig. Bei inkludierten Linienflügen ist der Flug direkt zu bezahlen, damit erhöht sich die gesamte Anzahlung des gebuchten Pauschal-Paketes. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt, sofern die Reise nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann, zu leisten. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden, berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs. 5.3.1. bzw. Abs. 5.3.2. und 5.4.. Kurzfristige Buchungen, weniger als 28 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist. Bei Angeboten mit stark vergünstigten Sondertarifen für Frühbucher und oder "nonrefundable" Tarife, die eine Vollzahlung nach Buchung fordern und einen 100 % Stornosatz haben, kennzeichnen wir in unseren Angeboten mit dem Vermerk "Prepayment-Tarif" oder "Nonrefundable Tarif". Bei diesen Reisen besteht kein Anspruch auf Umbuchung. Kreta.com bietet den Kunden die Option einen Standard-Tarif für die gleiche Leistung anzufragen mit den in den AGBs gültigen Stornosätzen mit der Möglichkeit der 25 % Anzahlung und Restzahlung bis 28 Tage vor Abreise.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Angeboten und die von Ihnen bestätigten Buchungsaufträgen. Bitte prüfen Sie die Buchungsbestätigung/Rechnung sorgfältig und teilen uns eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich per e-mail mit. Sollten Sie Ihren Online-Check-In nicht gemacht haben, fallen eventuell Flughafengebühren bei den Airlines an.

4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch uns Kreta Reisen - kreta.com

Kreta Reisen - kreta.com behält sich vor, die vertraglich bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Kreta Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung von Kreta Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Kreta Reisen gegenüber geltend zu machen.
Kreta Reisen - Kreta.com kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen. Bei Ferienhäusern kann auch bei einem Eigentümerwechsel der Vertrag gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet Kreta Reisen - Kreta.com den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Kreta Reisen - Kreta.com und der Reisende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Kreta Reisen - Kreta.com berechtigt, von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bitte beachten Sie, dass die ausgewiesenen Flugtage und Flugzeiten nicht Bestandteil des Reisevertrages sind. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der An- bzw. Abreisetag nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben sind verpflichtet, sich spätestens zwei Tage vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kreta Reisen - Kreta.com.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z.B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann Kreta Reisen - Kreta.com angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3. Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im Folgenden dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten Pauschalen und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Kreta Reisen - Kreta.com kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt. Sollten Kreta Reisen - Kreta.com die durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5.3 verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.

5.3.1. bei Pauschalreisen mit Hotel + Flug + Mietwagen oder Transfer:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab 30. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 6. Tag bis 1 Tage vor Abflug 85 %
bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Reisebeginn 100%
Einige Hotels/Apartments haben Sondertarife mit Prepayment und gesonderte Stornobedingungen, wir weisen aber schon bei der Online-Preisdarstellung Angebotserstellung+ Rechnung darauf hin.

5.3.2. bei Selbstanreise ohne Flug und ohne Mietwagen/Transfer
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 30%, mindestens jedoch € 50 pro Person
ab 45. Tag bis 36. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 35. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 85%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 95%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
Einige Hotels/Apartments haben Sondertarife mit Prepayment und gesonderte Stornobedingungen, wir weisen aber schon bei der Online-Preisdarstellung Angebotserstellung+ Rechnung darauf hin.

5.3.3. Bei Ferienwohnungen-, Studios und Apartments, Häusern und Villen gelten folgende Stornobedingungen:
bis 46 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 45. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 36. Tage vor Reisebeginn 85%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 100 %
Einige Hotels/Apartments/Häuser haben Sondertarife mit Prepayment und gesonderte Stornobedingungen, wir weisen aber schon bei der Online-Preisdarstellung Angebotserstellung+ Rechnung darauf hin.

5.3.4. Rücktrittskostenpauschale bei Gruppenreisen
Bei Pauschalreisen (mit Flug):
bis 46 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 85 %
ab 21 Tage bis Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
Einige Hotels/Apartments haben Sondertarife mit Prepayment und gesonderte Stornobedingungen, wir weisen aber schon bei Angebotserstellung für Gruppen + Rechnung darauf hin.

5.4. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

5.5. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn Kreta Reisen - Kreta.com Umbuchung erforderlich macht, wegen einer unzureichenden oder falschen vorvertraglichen Information. In diesem Fall ist eine Umbuchung kostenlos. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter Kreta Reisen - Kreta.com nachweisbaren Zusatzkosten ein Umbuchungsentgelt berechnet. Diese Bedingungen gelten auch bei Namensänderungen oder Namenskorrekturen. Bei Pauschalreisen inklusive Linienflug kann eine Umbuchung oder Namensänderung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Stornosätzen in unseren AGBs und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei einem Wegfall der Beförderungsleistung (Nur-Hotelbuchung) oder bei einem Wegfall der Hotelleistung (Nur-Flugbuchung) wird anteilig eine Rücktrittspauschale mit den Stornobedingungen wie oben genannt erhoben. Umbuchungen werden zum tagesaktuellen Preis am Umbuchungstag vorgenommen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z.B. Änderung der Zimmerkategorie, Belegung des gebuchten Zimmers, der Verpflegungsart oder des Reisetermins) wird der Preis für die geänderte Leistung zum aktuellen Preis am Umbuchungsdatum berechnet.

5.6. Umbuchungswünsche des Kunden Umbuchungswünsche die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Storno-Bedingungen wie oben genannt und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.7.Umbuchungen der Reise nach Reisebeginn Diese sind nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung für eine Änderung der Reisedauer ist, dass ein freier Rückflugplatz zur Verfügung steht und dass bei einer Verlängerung das zugewiesene Zimmer für den Verlängerungszeitraum frei ist. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise entstehen, gehen zulasten des Kunden. Es wird der tagesaktuelle Rückflug berechnet und die Verlängerungstage der gebuchten Unterkunft.

5.8. Bei Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen nehmen wir bis 30 Tage vor Abflug eine Mindestgebühr von 80 Euro pro Person. Enthält die Buchung Linienflüge ist eine Namensänderung ausgeschlossen. Es gelten dann die Stornobedingungen. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

5.9.Sonderwünsche, Ihre Kundenwünsche Kreta Reisen - Kreta.com bemüht sich, bei Buchung Ihren besonderen Vorgaben (Sonderwünschen) nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Da aber diese Sonderwünsche nicht garantiert werden können, werden Sonderwünsche nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese in der Buchungsbestätigung („Bestätigung /Rechnung“) enthalten und als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Wir leiten Sonderwünsche an das Hotel weiter, diese sind aber nicht als Vertragsbestandteil anzusehen. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder. Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr von € 50 pro Teilnehmer erhoben.

6. Die Mitnahme von Haustieren
Es gibt in Griechenland nur wenige Unterkünfte, die die Mitnahmen von Haustieren erlauben. Es ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Die Haftung von Kreta Reisen - Kreta.com für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden von Ihnen nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

7.1. Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen Kreta Reisen - Kreta.com gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

7.2.Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten. Die Gepäckbeförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Kreta Reisen - Kreta.com haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen Kreta Reisen - Kreta.com ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Kreta Reisen - Kreta.com nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Unfallversicherung.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Kreta Reisen - Kreta.com insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Kreta Reisen - Kreta.com haftet dann nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr; Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Kreta Reisen - Kreta.com oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kreta Reisen - Kreta.com beruht. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kreta Reisen - Kreta.com oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Kreta Reisen - Kreta.com beruhen.

8. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Kreta Reisen - Kreta.com informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. Kreta Reisen - Kreta.com haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat/Botschaft des Reiselandes informieren. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

9. Reisen mit Kindern

Maßgebend ist das Kindesalter bei Leistungsbeginn. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die Flugbeförderung von Kindern unter 2 Jahren fallen ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz folgende Kosten an: im Rahmen von Pauschalarrangements bei Charterflügen eine Verwaltungsgebühr von max. € 50 je Kind und Strecke, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist; im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden die jeweiligen Verwaltungsgebühren des Leistungserbringers (der Airline) weiterbelastet. Bei falschen Altersangaben ist Kreta Reisen - Kreta.com berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50 nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

10.Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der Regel nicht im Preis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung / das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung der Kaution oder Verrechnung erfolgt, wenn die Ferienwohnung / das Ferienhaus bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden sind.

11.Die Gepäckbeförderung

Die Gepäckbeförderung erfolgt auf der Basis der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Die Gepäckbestimmungen und die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften/ Luftfahrtführer kann der Reisende auf der homepage der jeweiligen Airline/Luftfahrtführers einsehen. Im Rahmen der Flugreisen wird in der Regel ein Gepäckstück pro Gast befördert. Das gilt grundsätzlich nicht für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Etwaige höhere Freigepäckgrenzen und Kosten für Übergepäck richten sich nach den Beförderungsbedingungen der jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufgegebenen Gepäck, sondern im Handgepäck zu befördern. Tiere sowie Sondergepäck wie Surfbretter, Fahrräder, Golfausrüstung und sonstige sperrige Gegenstände, wie z. B. Rollstühle, gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Die Beförderung ist vom Kunden selbst bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden, anfallende Kosten für die Beförderung, auch im Zielgebiet, trägt der Kunde. Bei Buchung mehrerer Hotels ist der Transfer zwischen den Hotels nicht im Reisepreis enthalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und Verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige(„P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleistung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Frist zu erstatten.

11.1. Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 120 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit.

11.2. Direktflüge sind nicht immer „NonstopFlüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen.

11.3.Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

12. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters Kreta Reisen - Kreta.com maßgebend.
Hinweise:

1. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt unseres Internetportals hinausgehen, vom uns erst nach Rücksprache bestätigt werden können.

2. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung, den Notfall-Service, die Reise-Krankenversicherung und die Reisegepäck-Versicherung. Sofern Sie diesen Komplett-Schutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten diese Versicherungen bei Kreta Reisen – kreta.com oder in Ihrem Reisebüro. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgen. Bei Buchung bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Ersatz-Reiseversicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

3. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir, im Handgepäck zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.

4. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen unverzüglich uns zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel unverzüglich an uns Kreta Reisen - Kreta.com anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

5. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn Kreta Reisen - Kreta.com innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet.

6. Leistungsänderungen. Vor Vertragsschluss kann Kreta Reisen - Kreta.com jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von Kreta Reisen - Kreta.com nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Kreta Reisen - Kreta.com wird Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis informieren. Gegebenenfalls wird Kreta Reisen - Kreta.com Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen gegebenenfalls das beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung haben Sie als Kunde das Recht vom Vertrag zurück zu treten.

7. Sollten während der Laufzeit unseres Internetportals Gesetzesänderungen auch eine Änderung unserer "Allgemeinen Reisebedingungen" in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen online auf dieser Seite, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.

8. Allgemeines. Wir rechnen mit Ihrer Mitwirkungspflicht damit Sie eine schöne Zeit auf Kreta haben. Bitte melden Sie sich per e-mail umgehend bei uns, wenn Sie vor Ort merken, dass die zu erbringende vertragliche Leistung nicht erbracht wird, damit wir die Möglichkeit zur Abhilfe haben. Wir sind online immer für Sie da und antworten umgehend auf Ihr Anliegen. Wir, Kreta Reisen - Kreta.com sind ihr erster Ansprechpartner für Reklamationen.

8.1. Ihre personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen.

Stand Sep. 2023

Diese AGbs gelten für
Impressum:
Veranstalter:
KRETA REISEN - kreta.com GmbH & Co. KG
Georg-Glock-Str.3
40474 Düsseldorf
Germany


Sitz: Düsseldorf | RG Düsseldorf HRA 27687
phG: Kreta Reisen kreta.com Verwaltungs-GmbH
Sitz: Düsseldorf | Amtsgericht Düsseldorf HRB 103678
Geschäftsführerin: Nikoletta Fotiadou-Brack
USt-Id Nr.: DE 253273821


KRETA REISEN - kreta.com GmbH & Co. KG
Georg-Glock-Str.3
DE- 40474 Düsseldorf
Tel: +49 211 96666140
Tax ID: DE 2553273821
www.kreta.com
info@kreta.com

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